Das Management / Verwaltungsrat von I-motion group global ibérica S.L. (im Folgenden die für die Verarbeitung verantwortliche Person) übernimmt die maximale Verantwortung und Verpflichtung für die Festlegung, Umsetzung und Aufrechterhaltung dieser Datenschutzrichtlinie, dadurch die kontinuierliche Verbesserung des Datenverarbeitenden mit dem Ziel von gewährleistet wird Exzellenz in Bezug auf Compliance erreichen, der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und dem freien Datenverkehr zur die Aufhebung der Richtlinie 95/46 / EG ( Datenschutzverordnung) (DOUE L 119/1, 04-05-2016) und der spanischen Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (Organgesetz, spezifischen sektoralen Rechtsvorschriften und deren Durchführungsverordnungen ).

Die Datenschutzrichtlinie vonI-motion group global ibérica S.L. beruht auf dem Grundsatz der proaktiven Verantwortung, wonach der Verantwortliche für die Einhaltung des aufsichtsrechtlichen und rechtlichen Rahmens, der die Richtlinie regelt, verantwortlich ist und kann es den zuständigen Kontrollbehörden nachweisen.)

In diesem Sinne unterliegt die für die Behandlung verantwortliche Person den folgenden Grundsätzen, die allen Mitarbeitern als Leitfaden und Bezugsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten dienen sollten:

  1. Schutz der Daten vor dem Entwurf: Der für die Verarbeitung Verantwortliche wendet sowohl zum Zeitpunkt der Festlegung der Behandlungsmittel als auch zum Zeitpunkt der Behandlung selbst geeignete technische und organisatorische Maßnahmen wie Pseudonymisierung an, gedacht sind, um Datenschutzprinzipien wie die Minimierung von Daten effektiv anzuwenden, und die erforderlichen Garantien in die Behandlung zu integrieren.
  2. Standardmäßiger Schutz der Daten:Der für die Verarbeitung Verantwortliche die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen anwenden wird, um sicherzustellen, dass standardmäßig, nur die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für die jeweiligen spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind.
  3. Datenschutz im Informationslebenszyklus: Die Maßnahmen, die den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, gelten während des gesamten Lebenszyklus der Informationen.
  4. Rechtmäßigkeit, Loyalität und Transparenz: Personenbezogene Daten werden gegenüber dem Interessenten rechtmäßig, fair und transparent behandelt.
  5. Einschränkung des Zwecks: Personenbezogene Daten werden zu bestimmten, expliziten und rechtmäßigen Zwecken erhoben und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden.
  6. Minimierung von Daten: Personenbezogene Daten sind angemessen, relevant und auf das für die Zwecke, für die sie behandelt werden, erforderliche Maß beschränkt.
  7. Genauigkeit: Die personenbezogenen Daten haben exakt und wird bei Bedarf aktualisieren. Es werden alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um personenbezogene Daten, die in Bezug auf die Zwecke, für die sie behandelt werden, nicht korrekt sind, unverzüglich zu löschen oder zu korrigieren.
  8. Begrenzung der Aufbewahrungsfrist: Die personenbezogenen Daten werden so aufbewahrt, dass die Identifizierung der interessierten Parteien nicht länger als für die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist.
  9. Integrität und Vertraulichkeit: Personenbezogene Daten werden so behandelt, dass eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet ist, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder illegaler Behandlung und vor Verlust, Zerstörung oder zufälligem Schaden durch Anwendung von geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen.
  10. Information und Schulung: Einer der Schlüssel zum Schutz personenbezogener Daten ist die Schulung und Information die dem mit ihrer Behandlung befassten Personal zur Verfügung gestellt werden. Während des Informationslebenszyklus wird das gesamte Personal, das Zugang zu Daten hat, ordnungsgemäß geschult und über seine Verpflichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen unterwiesen und informieren.

Die Datenschutzrichtlinie von I-motion group global ibérica S.L. wird allen Mitarbeitern mitteilt werden, die für die Behandlung und Bereitstellung für interessierte Parteien verantwortlich sind.

Infolgedessen umfasst diese Datenschutzrichtlinie alle für die Behandlung verantwortlichen Mitarbeiter, die sie kennen und annehmen müssen, wobei sie als ihre eigenen angesehen wird, und jedes Mitglied, ist dafür verantwortlich, es anzuwenden und die für seine Tätigkeit geltenden Datenschutzbestimmungen zu überprüf, sowie Ermittlung und Einbringung der Verbesserungsmöglichkeiten, die es für angemessen hält, mit dem Ziel, Exzellenz in Bezug auf Compliance zu erreichen.

Diese Richtlinie wird vom Management / Verwaltungsrat von I-motion group global ibérica S.L. so oft wie nötig geprüft, um sich jederzeit an die geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten anzupassen.